
Mit einem Rundschreiben kündig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine deutliche Vereinfachung der Förderpraxis im Zuge der Covid19-Pandemie an.
Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der wirtschaftlich erschwerenden Situation zu unterstützen, wird, abweichend von der ursprünglichen Förderrichtlinie „Energieberatung im Mittelstand“ , die Möglichkeit eröffnet, den Zuschuss unmittelbar an das Beratungsunternehmen auszahlen zu lassen.
Überblicherweise muss das die Beratung in Anspruch nehmende Unternehmen mit dem vollen Honorar in Vorleistung gehen und bekommt dann den Förderanteil ausgezahlt. Mit der jetzigen Änderung muss nur noch der Eigenanteil der Energieberatung gezahlt werden – die Förderzuwendung wird durch das Bundesamt direkt an den Energieberater ausgezahlt.
Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen der Antragstellung das zugehörige Ermächtigungsformular zusammen mit den Verwendungsnachweisunterlagen dem BAFA vorgelegt wird.
Der Bewilligungszeitraum wie auch die Frist für die Vorlage der Verwendungsnachweisunterlagen kann bis auf Weiteres auch ohne Angabe von Gründen unbürokratisch verlängert werden. Hierfür genügt ein formloser, über das Upload-Portal oder per E-Mail einzureichender Antrag.
Sie haben Interesse an einer Energieberatung und es besteht bei Ihnen der Wunsch, diese vereinfachende Option in Anspruch zu nehmen?