24.09.2018: Steigene Energiepreise und Erwartungen an die Energieeffizienz setzen auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen unter Druck. Durch die Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Einrichtungen können Sie Kosten wesentlich reduzieren, zu einem gesünderen Klima beitragen und gleichzeitig sich als zukunftsfähige Vorbild-Kommune positionieren.


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich ein Förderprogramm auf die Beine gestellt, um den energetischen Ausbau und die Sanierung veralteter Bausubstanz zu beschleunigen. Mit diesem Förderprogramm werden ein Großteil der Ausgaben für die Beratung gedeckt und sollen die Kommunen motiviert werden, offene Einsparpotentiale unter die Lupe zu nehmen.

Berechnung von förderfähigen Ausgaben

Förderfähig sind die Honorare, die der jeweilige Energieberater dem Beratungsempfänger in Rechnung stellt. Die Zuwendung hierbei beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal aber in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzungszonen des Beratungsobjekts ein festgelegter Höchstbetrag (s.Tabelle). Je Nichtwohngebäude gilt hierbei ein Sockelbetrag von 2.500 € und ein Bonusbetrag je Nutzungszone von 1.000 €. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über die PEM-energy GmbH als Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und werden auch durch ihn ausgezahlt.

Wir leisten…

…umfassende Erstellung eines energetischen Sanierungskonzeptes, Beratung & abgestimmter Maßnahmenkatalog
zu möglichen Energieeffizienzmaßnahmen und Modernisierungen von Nichtwohngebäuden – inklusive Amortisationsberechnung.
…Energieberatung für den Neubau von Nichtwohngebäuden
(nach förderfähigen KfW-Effizienzhaus Standard EH55 oder EH70).