Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Dienstleistungsverträge zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der Ingenieurbüro PEM-energy GmbH, Ortsstraße 21, 07381 Oppurg und werden ohne weiteres Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.

b) Abweichungen von diesen AGB und insbesondere auch Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Angebote und Inhalte des Vertrages

a) Die Angebote der Ingenieurbüro PEM-energy GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben, stets freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich der Vergütung. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Unterzeichnung eines Vertrages des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH durch beide Vertragsparteien zustande.

b) Diese Bedingungen gelten auch für die vom Ingenieurbüro angebotenen Zusatzleistungen, die über den Vertrag des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen.

c) Mündliche Erklärungen der Mitarbeiter des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH sind in jedem Fall unverbindlich.

§ 3 Leistungsumfang

a) Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH übernimmt die sich aus dem Vertrag ergebenden Aufgaben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften durchgeführt.

b) Auskünfte und Beratungen erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen; für den Kunden sind diese Auskünfte und Beratungen unverbindliche Empfehlungen.

c) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH.

d) Soweit durch das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH weitere Leistungen Dritter vorgeschlagen werden, kommt eine vertragliche Vereinbarung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande. Bei der Vermittlung derartiger Leistungen handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen.

e) Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH erhalten bleibt, als Erfüllungshilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH Aufträge erteilen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

a) Der Kunde ist verpflichtet, das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen.

b) Soweit der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung nicht nachkommt, kann das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsverpflichtung gleichwohl nicht nach, ist das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

c) Die Leistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH werden grundsätzlich zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Kunden erbracht. Ausnahmsweise können die Leistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbracht werden; der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH nach Abstimmung mit dem Kunden seine Leistung auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten erbringen kann.

d) Der Kunde gewährt dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH uneingeschränkten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten soweit dies zur Erbringung der Leistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH erforderlich ist.

e) Dem Kunden ist bekannt, dass dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH kein Weisungsrecht gegenüber seinen Mitarbeitern zusteht. Der Kunde wird daher eigenverantwortlich für die Umsetzung der von dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH vorgeschlagenen Maßnahmen Sorge tragen. Ferner wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH bei der Erbringung seiner Leistungen – soweit erforderlich – unterstützen.

f) Die Mitwirkungsleistungen des Kunden sind für das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH kostenfrei.

§ 5 Vergütung und Zahlung

a) Die Vergütung für die Leistungen/Teilleistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH wird monatlich nachträglich oder gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt und ist 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug bei dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH zur Zahlung fällig.

b) In der angegebenen Vergütung ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, diese wird in der aktuell gesetzlichen Höhe in den Rechnungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH gesondert ausgewiesen und dem Rechnungsbetrag zugeschlagen.

c) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.

d) Soweit für die Umsetzung der von dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH nach eingehender Beratung vorgeschlagenen Maßnahmen weitere Kosten entstehen können (z.B. für die Anschaffung von Gegenständen und Materialien), so sind die dazu erforderlichen Kosten nicht von der vereinbarten Vergütung gedeckt. Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH wird den Kunden rechtzeitig über die mögliche Entstehung weiterer Kosten unterrichten. Widerspricht der Kunde dem von dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH vorgeschlagenen Kostenaufwand nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, so gilt der zusätzliche Aufwand als genehmigt und der Kunde ist verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu tragen.

e) Sollten sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen ändern, ist das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Vergütung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und der Leistungserbringung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Dies gilt nicht, wenn die angegebenen Preise ausdrücklich als Festpreise bezeichnet sind.

f) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

g) Vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder sofern diese keinen Diskontsatz mehr festlegt über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.

h) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH um Gegenforderungen zu kürzen, es sei denn, dass diese vom Ingenieurbüro schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann ebenfalls nur mit einer rechtskräftig festgestellten Gegenforderung ausgeführt werden.

i) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.

§ 6 Nutzungsrechte

a) Soweit die Leistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH zu schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen führen, räumt das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, seine Leistungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Leistungen des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder vorzuführen.

b) Soweit von dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH bei der Ausführung seiner Leistungen Mitarbeiter und/oder Dritte eingesetzt werden, wird das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH deren Nutzungsrechte erwerben und im Umfang von Ziffer 1 auf den Kunden übertragen.

c) Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH steht dafür ein, dass an seinen vertraglichen Leistungen Rechte Dritter, die den Rechtsübergang und/oder die Verwertung der Leistung (siehe Ziffer 1 und 2) beeinträchtigen können, nicht bestehen.

d) Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem vereinbarten Honorar enthalten.

§ 7 Unterlagen des Kunden

a) Sämtliche Unterlagen, die das Ingenieurbüro PEM-energy zur Ausführung seiner Leistung erhält, bleiben Eigentum des Kunden und dürfen nur zur Erbringung seiner Leistungen verwendet werden.

b) Die Unterlagen werden vom Ingenieurbüro PEM-energy GmbH sorgfältig verwahrt und auf erstes Verlangen zurückgegeben.

c) Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk und Logo des Kunden gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

§ 8 Gewährleistung

a) Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern.

b) Der Kunde hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH mitzuteilen.

c) Dem Kunden ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.

§ 9 Haftung

a) Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafte Lieferung, haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

b) Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

c) Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung gemäß Artikel VII werden dadurch nicht berührt.

d) Die Haftung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH ist im Rahmen der abgeschlossenen verkehrsüblichen Berufshaftpflichtversicherung auf den Gesamtbetrag von 3 Millionen Euro für Personen-, und 0,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.

e) Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Leistung beim Kunden.

f) Soweit das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH die Beschaffung von Materialien und/oder Gegenständen vermittelt, bestehen etwaige Haftungs- und/oder Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Vertragspartner.

§ 10 Kündigung

a) Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

b) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Rückstand gerät. Ferner besteht ein wichtiger Grund für das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH falls der Kunde seine Zahlung einstellt, die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt und nicht kurzfristig aus anderen Gründen mangels Masse abgelehnt wird oder er in Vermögensverfall gerät.

c) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 11 Geheimhaltung

a) Alle dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrages kommt.

b) Die Pflicht zur Geheimhaltung umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.

c) Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit dem Namen des Kunden in der Referenzliste des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

§ 12 Urheberrechtsschutz

a) Das Ingenieurbüro PEM-energy GmbH behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.

b) Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

c) Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH gestattet.

d) Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes der Unterlagen gestattet.

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Für Verträge zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro PEM-energy GmbH kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.

b) Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Gerichtsstand des Ingenieurbüros PEM-energy GmbH.

c) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

d) Sind oder werden Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Oppurg, 02.03.2018

PEM-energy GmbH
Ortsstraße 21, 07381 Oppurg OT Kolba – Tel. 03647/44556-0 Fax 03647/44556-40
E-Mail: info@pem-energy.de – Internet: www.pem-energy.de

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